Voller Schutz durch gesetzliche Unfallversicherung

Heimarbeit

  • Lesedauer: 2 Min.
Heimarbeit liegt im Trend. Heimarbeiter genießen den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Berufsgenossenschaft sichert die Beschäftigten gegen Folgen von Arbeitsunfällen einschließlich der Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder zurück und von Berufskrankheiten ab.

»Der Versicherungsschutz schließt alle mit der Arbeit im Zusammenhang stehenden Wege ein«, so Stefan Boltz, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Grenzen zwischen privater und beruflicher Tätigkeit sind bei Heimarbeitern allerdings fließend.

Generell gilt, dass der Unfall in Folge einer direkten betriebsbezogenen Arbeit eingetreten ist oder ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Tätigkeit und den betrieblichen Aufgaben besteht. Es empfiehlt sich, mit dem Arbeitgeber Absprachen hinsichtlich Arbeitsumfang, Lieferzeiten, Betriebsbesuche usw. zu treffen und zu dokumentieren.

Außerhalb des eingerichteten Arbeitszimmers ist nur versichert, wer eine berufsbezogene Tätigkeit ausübt. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Heimarbeit für private Belange unterbrochen wird.

Auf der sicheren Seite ist der Heimarbeiter mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, denn sie hilft bei bleibenden Krankheits- oder Unfallschäden und gilt rund um die Uhr, sagt Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Alternativ kann eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden, die bietet nur einen geringen Schutz.

Bei der Umstellung des Arbeitsvertrages sollte mit der Firma geklärt werden, wie die daheim genutzte Technik zu versichern ist. Man kann die Versicherungssumme der Hausratversicherung um den Wert der Geräte erhöhen. Mit dem Arbeitgeber ist zu besprechen, wer für die Mehrkosten aufkommt. Die Gerätschaften können auch aus der Hausratversicherung herausgenommen werden. Der Arbeitgeber schließt hierfür eine Extrapolice ab. Ingrid Laue

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