Frist von zwei Jahren verpasst

Vaterschaftsanfechtung

Wer Kondome bei einem Seitensprung benutzt, weiß auch um die unzureichende Sicherheit bei der Verhütung.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies die Vaterschaftsanfechtungsklage einer Mutter aus dem Raum Siegburg zurück (BGH-Urteil vom 31. Januar 2014, Az. XII ZR 58/12), weil die Anfechtungsfrist überschritten war.

Die Frau war zwischen 2004 bis Januar 2008 verheiratet. Kurz nach der Hochzeit wurde ein Sohn geboren. Der mittlerweile geschiedene Mann hatte die Vaterschaft auch anerkann...


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