Denn ohne Beweis stellen solche Vorwürfe eine Ehrverletzung gegenüber den Kollegen dar, die der Arbeitgeber nicht hinnehmen muss, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg am 6. Februar 2014 (Az. 19 Sa 322/13).
Die Berliner Richter bestätigten damit die Kündigung einer Sekretärin. Die Frau war in einer Stadtkämmerei in Brandenburg angestellt. Als sie der Kämmerin und weiteren Kollegen vorwarf, während des Dienstes Sex zu haben und exzessiv Alkohol zu trinken, kündigte ihr der Landkreis.
Zu Recht, wie das LAG entschied. Die Sekretärin habe ihre Vorwürfe nicht belegen können. Mit den ehrenrührigen Behauptungen habe sie ihre arbeitsvertraglichen Pflichten »schwerwiegend verletzt«. epd/nd