Körbchengröße A bis B für Intersexuelle ausreichend

  • Lesedauer: 1 Min.

Kassel. Körbchengröße A ist kein Fall für den Arzt. Das gilt auch für Intersexuelle, entschied das Bundessozialgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil: Sieht sich ein genetischer Mann wegen einer hormonellen Störung und weiblichen Organen als Frau, muss die Krankenkasse nur im Ausnahmefall die Kosten für eine Brustvergrößerung übernehmen. Damit wies das Gericht eine intersexuelle Klägerin ab. Bei einer Intersexualität ist das Geschlecht bei der Geburt im Gegensatz zur Transsexualität nicht eindeutig medizinisch zuzuordnen. epd/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal