Brustimplantate kein Einstellungshindernis

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Brustimplantate sind kein Grund, um einer Frau die Einstellung in den Polizeidienst zu verweigern. Bewerberinnen dürften deshalb nicht wegen fehlender gesundheitlicher Eignung zurückgewiesen werden, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Es gab damit einer Klägerin Recht, die sich im Jahr 2012 vergeblich für den Dienst bei der Berliner Schutzpolizei beworben hatte. Der Polizeipräsident lehnte sie mit der Begründung ab, sie sei wegen ihrer Brustimplantate gesundheitlich nicht für den Vollzugsdienst geeignet. So könne sie beispielsweise nicht die erforderliche Schutzkleidung tragen. dpa/nd

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