Gericht setzt Kutschern strenge Promillegrenze

Oldenburg. Dem Alkohol am Kutschzügel hat das Oberlandesgericht Oldenburg enge Grenzen gesetzt. Der Strafsenat musste entscheiden, ab wann ein Kutscher absolut fahruntüchtig ist. Die Richter setzten den Wert in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil auf 1,1 Promille fest. Hintergrund ist die Kutschfahrt eines Mannes im August 2012 mit fast zwei Promille auf einer öffe...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.