Mindestwahlalter im Nordosten bleibt bei 18 Jahren

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Schwerin. Jugendlichen unter 18 Jahren bleibt in Mecklenburg-Vorpommern auch künftig die Teilnahme an Landtagswahlen verwehrt. Der Landtag in Schwerin lehnte am Mittwoch mit den Stimmen der Regierungsparteien SPD und CDU eine Änderung des Wahlrechts ab. Grüne und LINKE hatten sich zuvor dafür stark gemacht, nach dem Beispiel von Bremen und Brandenburg auch in Mecklenburg-Vorpommern das Mindestwahlalter für Landtagswahlen von 18 auf 16 herabzusetzen. An Kommunalwahlen dürfen im Nordosten seit dem Jahr 1999 auch schon 16- und 17-Jährige teilnehmen. Die SPD beugte sich in der Abstimmung der Koalitionsdisziplin, nach der die Regierungspartner nicht gegeneinander stimmen dürfen. Obwohl die SPD in Parteibeschlüssen ein Mindestwahlalter von 16 Jahren auch für Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen fordert, votierten die Sozialdemokraten im Landtag dagegen. dpa/nd

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