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Folge 16: Elternvertretung, die; Substantiv, feminin

Bildungslexikon

  • Lesedauer: 1 Min.

Die Elternvertretung ist eine durch das Schulgesetz verbriefte Mitbestimmung der Eltern bei schulischen Belangen. Im Einzelnen werden deren Aufgaben, Möglichkeiten der Mitwirkung sowie Aufbau und Nennung der Gremien entsprechend der Länderhoheit in den Landesschulgesetzen geregelt. Im Allgemeinen wählen die Eltern der jeweiligen Klassen ihrer Kinder die Sprecher. Diese bestimmen die Vertretung der nächst höheren Ebene, Kommune oder Land, aus der sich letztendlich der Landeselternbeirat (LER) zusammensetzt. Zudem hat sich als nicht gesetzlich verankerte Arbeitsgruppe des LER der Bundeselternrat (BER) etabliert. Beide, LER und BER, äußern sich auch zu schulpolitischen Fragen.

Die Aufgaben der Elternvertretung besteht in der Bündelung und Vertretung schulischer Interessen seitens der Eltern als Erziehungsberechtigte gegenüber den Schulen. Dies gilt in allen möglichen Fragen die jeweilige Schule betreffend, wie die Erstellung, Fortschreibung oder Änderung pädagogischer Konzepte, Kostengestaltung oder Vermittlung in Konfliktfällen. Sie sind rechtmäßige Ansprechpartner für die Schulen und können an Schulkonferenzen teilnehmen. In der Regel haben sie eine beratende Funktion. tgn

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