Einfachere Regeln für Rückgabe

Bundesrat zu NS-Raubkunst

  • Lesedauer: 1 Min.

Im Streit um NS-Raubkunst hat sich der Bundesrat für eine erleichterte Rückgabe von gestohlenen Werken ausgesprochen. Die Länderkammer stimmte am Freitag einem entsprechenden Hamburger Antrag zu. Die Bundesregierung solle prüfen, wie sich die Rechte von NS-Verfolgten und ihrer Erben stärken ließen. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) betonte jedoch, ein bloßer Aufruf an die Bundesregierung reiche nicht aus. Er verwies dabei auf die Initiative aus Bayern. Nach der Entdeckung der Sammlung Gurlitt in München hatte der Freistaat einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt. Laut diesem soll für NS-Raubkunst in bestimmten Fällen die Verjährungsfristen entfallen. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal