Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Haftbedingungen für den Chef der in der Türkei verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), Abdullah Öcalan, als unmenschlich gerügt. Der PKK-Führer verbüße eine lebenslange Strafe, die ihm keinerlei Aussicht auf Freilassung biete, stellte eine kleine Kammer des Straßburger Gerichts am Dienstag fest. Dies sei ein Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Folter und menschenunwürdige Behandlungen verbietet. AFP/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/927354.eu-gericht-ruegt-oecalans-haftbedingungen.html