Aufruf zur Blockade in Büchel zulässig
Koblenz. Die Stadt Koblenz hat ein Flugblatt mit einem Aufruf zur friedlichen Blockade des Fliegerhorstes Büchel zu Unrecht verboten. Das Koblenzer Verwaltungsgericht wertete das Flugblatt - anders als die Stadt - nicht als Aufruf zu einer Straftat. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, muss bei Blockadeaktionen im Einzelfall entschieden werden, ob sie verwerflich sind. Geklagt hatte ein Demonstrant, der in Koblenz bei einer öffentlichen Kundgebung ein Flugblatt verteilen wollte, das zu gewaltfreien Aktionstagen in der Eifel im vergangenen August aufrief. Teil dieser Aktionen war eine friedliche, 24-stündige Blockade des Stationierungsgeländes in Büchel, wo die letzten in Deutschland verbliebenen US-amerikanischen Atomwaffen vermutet werden. epd/nd
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