Sonderurlaub auch für Nichtverheiratete
Berlin. Auch Nichtverheiratete dürfen bei Geburt eines Kindes Sonderurlaub nehmen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch. Geklagt hatte ein Beamter, dem am Tag der Niederkunft seiner nichtehelichen Lebensgefährtin kein Sonderurlaub gewährt worden war. Zur Begründung hieß es vom Arbeitgeber, er sei mit der Kindesmutter nicht verheiratet. epd/nd
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