Private Eigentümer müssten sich darauf einstellen können, dass sie ihre Wohnung künftig nicht mehr als Ferienwohnung oder für andere kommerzielle Zwecke nutzen dürften. Die Bezirke der Hauptstadt sollten zudem Zeit bekommen, Ausnahmen für soziale Einrichtungen wie Kitas oder Arztpraxen zu prüfen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die dauerhafte Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung im Februar untersagt. In allgemeinen Wohngebieten könne das als Rücksichtslosigkeit gewertet werden. In Berlin gibt es 15 000 Ferienwohnungen. dpa
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/928032.zwei-jahre-bestandsschutz.html