Neues Gesetz in Thüringen

Beamtenbesoldung

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Eine entsprechende Neuregelung des Thüringer Beamtenbesoldungsgesetzes wurde im Thüringer Landtag beraten.

Damit reagierte das Bundesland Thüringen auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012 zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in der Ehe. Das Gesetz soll die zum 1. August 2001 rückwirkende Zahlung des Familienzuschlages an Beamte regeln, die in eingetragenen Lebensgemeinschaften leben.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Aufgaben eines Großteils der rund 30 000 Landesbeamten rückwirkend neu bewertet werden. Bei der Neubesetzung von Beamtenposten soll die Bündelung von Ämtern künftig die Ausnahme bleiben. dpa/nd

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