Kranker Arbeitnehmer läuft zwei Marathons - und fliegt raus!
Kündigungsschutzklage
Ein kranker Arbeitnehmer nimmt an zwei Marathonläufen teil. Als sein Arbeitgeber davon erfährt, kündigt er ihn »wegen genesungswidrigen Verhaltens«. Daraufhin kommt es zu einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Stuttgart.
Zur Sache: Regelmäßig nahm der Familienvater an Marathonläufen teil. Für sein Unternehmen arbeitete er seit 16 Jahren als Lagerist. Eines Tages stürzte der Hobbysportler auf dem Arbeitsweg mit dem Rad und brach sich ein Schulterblatt. Daraufhin war er etwa sechs Wochen lang arbeitsunfähig.
Vor den Marathonläufen den Arzt konsultiert
Allerdings nahm der Arbeitnehmer während dieser Zeit an zwei Marathonläufen teil. Vor seinen Starts hatte der krankgeschriebene Arbeitnehmer jedoch seinen behandelnden Arzt konsultiert, der ihm versicherte, aus ärztlicher Sicht spreche nichts dagegen. Die Heilung verzögere sich durch das Laufen nicht, er solle nur bei Schmerzen sofort aufhören.
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