Schwerer Schlag für illegale Filmegucker

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Luxemburg. Internetprovider müssen Websites zum illegalen Anschauen oder Herunterladen von Kinofilmen sperren, wenn die Inhaber der Urheberrechte dies verlangen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Konkret ging es um Filme, deren Rechte die Constantin Film Verleih GmbH hat; zudem um einen Film der Produktionsgesellschaft Wega. Sie konnten auf der früheren Internetseite »kino.to« angesehen und kostenlos heruntergeladen werden, ohne dass Constantin beziehungsweise Wega dem zugestimmt hätten. Von dem Internetprovider PPC Telekabel Wien verlangten die Filmunternehmen daher, den Zugang zu kino.to zu sperren. Telekabel weigerte sich. Der Oberste Gerichtshof in Wien legte den Streit dem EuGH vor. AFP/nd

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