Ärzte müssen Kritik in einer Zeitung hinnehmen
Karlsruhe. Ärzte müssen es hinnehmen, wenn ihr Name bei schweren beruflichen Verfehlungen öffentlich genannt wird, entschied das Bundesverfassungsgericht. Ein Facharzt aus Nordrhein-Westfalen sei nicht in seinen Grundrechten verletzt worden, weil seine Verfehlungen kraft richterlicher Anordnung auch namentlich im Ärzteblatt, dem Standesorgan der Mediziner, veröffentlicht wurden. Die Ärztekammer warf dem Internisten vor, Rechnungen für Privatpatienten geschrieben zu haben, die nicht in Einklang mit der Gebührenordnung standen. Dabei ging es um die Abrechnung von »Sitzungen« ohne persönliche Anwesenheit von Patienten in der Praxis. dpa/nd
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