Gericht lehnt Edathys Beschwerden gegen Durchsuchungen ab
Berlin. Die Hausdurchsuchungen beim ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy waren rechtlich zulässig. Die Beschwerden Edathys dagegen wurden vom Landgericht Hannover verworfen und ein Anfangsverdacht bestätigt, wie ein Sprecher der »Bild am Sonntag« sagte. Gegen Edathy laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie. Sein Fall hatte im Februar die erste große Krise in der schwarz-roten Koalition ausgelöst. Edathy hat eingeräumt, Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen gekauft zu haben. Diese sind nach seiner Auffassung aber nicht illegal. dpa/nd
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