Bei fester Laufzeit nur aus »wichtigem Grund«
BGH zur vorzeitigen Kündigung eines Vertrages mit dem Fitnessstudio
Immer wieder kommt es zum Streit bei einer vorzeitigen Kündigung eines Vertrages mit einem Fitnessstudio.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vor einiger Zeit die Rechte der Fitnessstudios bei den Vertragslaufzeiten gestärkt. Danach ist eine vorzeitige Kündigung bei fester Laufzeit oft nur aus wichtigem Grund möglich. Besonders Sportanfänger sollten daher eine Probezeit oder zusätzliche Kündigungsmöglichkeiten vereinbaren, falls die Begeisterung womöglich schneller nachlässt als vorher ge...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.