Bei fester Laufzeit nur aus »wichtigem Grund«

BGH zur vorzeitigen Kündigung eines Vertrages mit dem Fitnessstudio

Immer wieder kommt es zum Streit bei einer vorzeitigen Kündigung eines Vertrages mit einem Fitnessstudio.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vor einiger Zeit die Rechte der Fitnessstudios bei den Vertragslaufzeiten gestärkt. Danach ist eine vorzeitige Kündigung bei fester Laufzeit oft nur aus wichtigem Grund möglich. Besonders Sportanfänger sollten daher eine Probezeit oder zusätzliche Kündigungsmöglichkeiten vereinbaren, falls die Begeisterung womöglich schneller nachlässt als vorher ge...


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