nd-aktuell.de / 09.04.2014 / Ratgeber / Seite 28

Wieder dubiose Geldeintreiber

Verbraucherzentrale warnt

Mahnschreiben vom ZFM »Zentral Forderung Management« Bremen verunsichern gegenwärtig die Verbraucher.

Die Adressaten seien in einem Telefonat über eine offene Zahlungsforderung von mehreren Hundert Euro aus einem Gewinnspielvertrag informiert worden und sollen aus Kulanz die Mahngebühren von rund 250 Euro zahlen. Laut beigefügtem Überweisungsschein ist für die Zahlung ein Konto in Bulgarien angegeben. Formulierungen wie »Letzte Mahnung« und »anderenfalls wären wir gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten«, seien Druck, um die Adressaten zur Zahlung zu bewegen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) warnt, keinesfalls zu bezahlen, denn hier sind Abzocker am Werk. Die Existenz der Absender muss angezweifelt werden. Unter den angegebenen Kontaktdaten ist niemand zu erreichen. Ein Inkassounternehmen unter diesem Namen gibt es nicht. Überhaupt sind solche Mahnschreiben und angebliche Forderungen grundsätzlich kritisch zu prüften. Denn nur Rechnungsforderungen aus wirksam geschlossenen Verträgen müssen bezahlt werden.

Noch ein Rat: In den amtlichen Rechtsanwalts- und Inkassoverzeichnissen im Internet kann man sich darüber informieren, ob die Absender glaubwürdig sind. Die in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte sind in der Datenbank der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Adresse www.rechtsanwaltsregister.org[1] zu finden. Unter www.rechtsdienstleistungsregister.de[2] werden im Auftrag des Bundes und der Länder zugelassene Inkassounternehmen verzeichnet. vzsa/nd

Links:

  1. http://www.rechtsanwaltsregister.org
  2. http://www.rechtsdienstleistungsregister.de