nd-aktuell.de / 09.04.2014 / Brandenburg / Seite 10

Wasserkühlung für Landescomputer

Brandenburgs Datenschutzbeauftragte legte Tätigkeitsbericht 2012/2013 vor

Wilfried Neiße
Datenschutz im Land Brandenburg hat mehr und mehr internationale Aspekte. Das wurde am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Potsdam deutlich.

Wenn die Datenschutzbehörde Brandenburgs im vergangenen Jahr rund 6000 Euro Bußgelder eingenommen hat, dann kann - äußerlich betrachtet - dieses Feld nicht schlecht bestellt sein. Dass es aber beileibe nicht so ist, war dem Vortag zu entnehmen, den Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes 2012/2013 hielt.

Datenschutz heiße heute in erster Linie Datensicherheit, erklärte sie. So ermöglichten es gestohlene Adressen und Passwörter den Verbrechern, im Internet einzukaufen und die Bestohlenen dafür zu zahlen zu lassen. Für »problematisch« hält Hartge in diesem Zusammenhang die Situation des Landesrechenzentrums, das auch das Netz der Landesverwaltung betreibt. Das als Rechenzentrum des DDR-Bezirks Potsdam errichtete Gebäude sei für einen sicheren Umgang mit sensiblen Daten nicht geeignet, stellte sie klar. Im Sommer liefen hier die Server dermaßen heiß, dass die Mitarbeiter das Dach per Sprenkleranlage kühlen müssten. Ein Reserve-Rechenzentrum sei nicht vorhanden. »Beim Ausfall dieser Technik wären weite Teile der Landesverwaltung nur noch eingeschränkt arbeitsfähig«, urteilte Hartge. Daher müsse das Land dort dringend investieren. Der Mietvertrag für das Rechenzentrum sei gekündigt.

Als rechtswidrig rügte Hartge die durch das Finanzministerium durchgeführte »Vollkontrolle« aller rund 3300 Finanzbeamten nach dem Bekanntwerden von Datenschnüffeleien. Die Überprüfung hätte »unter ein Prozent« an unbefugten Zugriffen auf fremde Steuerdaten ergeben. Man habe, so die Beauftragte, nicht einmal erwogen, sich auf stichprobenartige Kontrolle zu beschränken. Man müsse diese Ordnungswidrigkeit einer konkreten Person zuordnen beziehungsweise nachweisen können, was in solchen Fälle erfahrungsgemäß nahezu unmöglich sei.

Fälle von unzulässigen Abfragen von Personendaten ließen sich selbst in der Polizei nachweisen. »Wenn die Tochter einen neuen Freund hat, will man über dessen Leumund Bescheid wissen«, so die Datenschutzbeauftragte. Natürlich sei auch das verboten, und die aufgedeckten Fälle würden mit einem Bußgeld belegt.

Kritik äußerte sie an der Neufassung des Gesetzes zum Recht auf Akteneinsicht. Darin seien die Zahl der Ausnahmen nicht verringert, sondern im Gegenteil erhöht worden. So müsse nun der Abschluss oft lang laufender Verfahren abgewartet werden. Während weltweit offenbar würde, dass Geheimdienste und Polizei transparenter arbeiten müssten, nehme die Landesregierung diese beiden Bereiche neuerdings komplett von der Akteneinsicht aus. Auch beim Rechnungshof und bei Stiftungen sei das Akteneinsichtsrecht ganz gestrichen worden. Kommunales Verhalten könne »im stillen Kämmerlein« und geschützt vor Einsichtnahme erfolgen. Einem Bürger sei nicht einmal gestattet, sich darlegen zu lassen, wie die Müllabfuhr in seiner Gemeinde geregelt ist.

Doch auch im Alltag musste die Datenschutzbehörde eingreifen. So habe laut Hartge eine Friseurin ihre Mitarbeiter und Kunden mit in Weckern eingebauten Kameras kontrolliert. In der Sauna eines Thermalbades seien Gäste nackt und ohne ihr Einverständnis fotografiert und die Bilder im Eingangsbereich und im Internet präsentiert worden. Unterlagen einer Apotheke habe man im Müll gefunden. Eine Vermittlungsfirma für Fachkräfte, die ihre Geschäftstätigkeit beendet hatte, habe einen Sack mit Bewerbungsunterlagen einfach im Wald abgestellt. mit dpa