Luxemburg. Ungarn hat mit der vorzeitigen Entlassung seines Datenschutz-Beauftragten im Jahr 2012 gegen EU-Recht verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschieden. Die Richter stellten klar, dass die Datenschutz-Beauftragten der EU-Staaten ihre Aufgaben »ohne jede äußere Einflussnahme wahrnehmen können« müssen. In Ungarn war die Überwachung des Datenschutzes ab September 2008 als Aufgabe András Jóri übertragen worden - für eine Amtszeit von sechs Jahren. Allerdings entschied das Parlament unter der Führung des Regierungschefs Viktor Orbán, den Datenschutz-Beauftragten 2012 durch eine nationale Behörde für Datenschutz zu ersetzen. Die EU-Kommission sah die Unabhängigkeit bedroht und klagte gegen Ungarn. dpa/nd
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