Kabinett einig über Doppelpass

Bundesregierung bringt Gesetz auf den Weg

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zum Doppelpass auf den Weg gebracht. Die am Mittwoch vom Kabinett verabschiedete Vorlage sieht vor, dass in Deutschland geborene oder aufgewachsene Kinder von Zuwanderern künftig unter bestimmten Umständen neben der deutschen auch die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern behalten dürfen. Bisher mussten sie sich bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.

Union und SPD hatten sich Ende März auf jenen Kompromiss verständigt, der nun vom Kabinett verabschiedet wurde. Der Bundestag muss der Regelung noch zustimmen. Die doppelte Staatsbürgerschaft wird demnach künftig dann akzeptiert, wenn die Betroffenen bei Vollendung des 21. Lebensjahres acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre lang eine Schule besucht haben. Alternativ reicht es auch, wenn sie einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss beziehungsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Eine Härtefallklausel soll es ermöglichen, einen doppelten Pass auch bei vergleichbar engem Bezug zu Deutschland zu gewähren - etwa beim Besuch einer deutschen Schule im Ausland, wie das Bundesjustizministerium mitteilte.

Die Opposition kritisierte die Neuregelung als unzureichend. Grüne und Linkspartei forderten, die Optionspflicht komplett abzuschaffen. Der Entwurf halte »am Prinzip fest, dass es in Deutschland Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt«, kritisierte der Grünen-Abgeordnete Volker Beck.

Das Bundeskabinett sprach sich am Dienstag ferner für eine Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Militärmission in der vom Bürgerkrieg erschütterten Zentralafrikanischen Republik aus. Deutschland stellt dafür ein Sanitätsflugzeug sowie zwei gemietete Transportflugzeuge zur Verfügung. Außerdem sind zehn Soldaten der Bundeswehr in den Hauptquartieren in Zentralafrika und Griechenland dabei.

Einigkeit herrscht in der Koalition auch über eine Erhöhung der Ghettorenten. Davon könnten Tausende jüdische Überlebende profitieren. Nach einem Beschluss des Kabinetts soll ihnen eine Rentenzahlung rückwirkend zum Jahr 1997 zustehen. Diese Neuregelung muss noch vom Bundestag gebilligt werden, womit noch vor der parlamentarischen Sommerpause gerechnet wird. Agenturen/nd

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