IN BEWEGUNG

Aktivist vor Gericht wegen Schutzbewaffnung

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Berlin. In Frankfurt am Main steht am Mittwoch ein Aktivist vor dem Amtsgericht, der gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben soll. Bei der zentralen Blockupy-Demonstration am 1. Juni 2013 hatte die Polizei rund 1000 Menschen an der Spitze des Zuges eingekesselt und den Protestzug somit behindert. Als Begründung für den Kessel wurde unter anderem Bewaffnung und Vermummung aufgeführt. Gemeint war nicht das Mitführen von Waffen, mit denen Angriffe ausgeführt werden können, sondern Materialien, die vor Angriffen schützen sollen. Bezeichnet wird dies als »Schutzwaffen« oder »passive Bewaffnung«. Unterstützer rufen zu einer Soli-Aktion vor dem Gebäude auf. Die Teilnehmer sollen »vermummt und bewaffnet« kommen und zwar Sonnen- und Taucherbrillen, Regen- und Sonnenschirme sowie Kappen, Mützen und Kapuzenpullover tragen. nd

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