Karlsruhe billigt »Flashmob«-Blockade

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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat den sogenannten Flashmob als neue Form des gewerkschaftlichen Arbeitskampfes gebilligt. Gewerkschaften dürfen demnach bei Tarifauseinandersetzungen im Einzelhandel ihre Mitglieder zu überraschenden Blockadeaktionen in Kaufhäusern aufrufen, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Der Berliner Handelsverband hatte geklagt; Anlass war ein Appell der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, bei der 2007 rund 40 Teilnehmer eine Kaufhausfiliale für rund eine Stunde lahmgelegt hatten. AFP/nd

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