Schichtarbeiter hat Recht auf Tagdienst
Erfurt. Kann ein Schichtarbeiter aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtdienste leisten, so ist er deswegen nicht arbeitsunfähig. Vielmehr müsse der Arbeitgeber die Arbeit möglichst so organisieren, dass der Betroffene nur tagsüber eingesetzt werde, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch. Im konkreten Fall ging es um eine Krankenschwester. Wegen einer Erkrankung kann sie keine Nachtdienste mehr leisten. Die Klinik erklärte sie deswegen 2012 für arbeitsunfähig. Die Krankenschwester verlangte dagegen, ohne Nachtschichten weiterarbeiten zu können. dpa/nd
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