nd-aktuell.de / 11.04.2014 / Kultur / Seite 15

Weiterhin in staatlicher Obhut

Gurlitts Bilder

Auch nach der offiziellen Rückgabe der beschlagnahmten Bilder an den Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt bleiben die Werke im öffentlichen Gewahrsam. »Sie werden von Herrn Gurlitt im Rahmen der gemeinsam getroffenen Vereinbarung für die Provenienzforschung zur Verfügung gestellt«, sagte ein Sprecher der Taskforce am Donnerstag.

Am 7. April hatte Gurlitt der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern vertraglich zugesichert, seine Sammlung auch nach dem Ende der Beschlagnahme von Experten untersuchen zu lassen und unter Nazi-Raubkunstverdacht stehende Werke gegebenenfalls zurückzugeben. Daraufhin hob die Staatsanwaltschaft Augsburg am Mittwoch die Beschlagnahme auf und gab die Werke frei.

Experten gehen davon aus, dass die wertvollen Bilder zunächst an dem geheimen Ort im Raum München bleiben, an dem sie bisher schon aufbewahrt wurden. »Schon allein aus konservatorischen Gründen liegt es nahe, dass jede Art der Bewegung von Kunstgut eine Gefährdung darstellen würde und demzufolge nach Möglichkeit zu vermeiden wäre«, sagte der Taskforce-Sprecher. dpa/nd