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EU-Gericht stört Ehrmanns Werbung um »Monsterbacke«

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. Die Firma Ehrmann hat sich bei ihrem Fruchtquark »Monsterbacke« möglicherweise nicht an Regeln zu gesundheitsbezogenen Angaben gehalten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in seinem Urteil festgestellt. Der Rechtsstreit dreht sich um die Frage, ob der Aufdruck auf der Packung »So wichtig wie das tägliche Glas Milch!« beim Verbraucher falsche Hoffnungen wecke. Die Wettbewerbszentrale in Deutschland hatte die Allgäuer Firma verklagt, weil sie den Spruch für irreführend hält. Der Bundesgerichtshof (BGH) schaltete den EuGH ein. Die Richter dort wiesen den BGH nun auf offene Fragen hin. dpa/nd Kommentar Seite 4

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