nd-aktuell.de / 15.04.2014 / Ratgeber

Sperre für illegale Webseiten

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

Internetanbieter können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet werden, illegale Webseiten zu sperren. Die Sperrmaßnahmen müssen nach europäischem Recht ausgewogen sein. Nutzer können solche Blockaden aber leicht umgehen. Fragen & Antworten im nd-ratgeber.

Für ostdeutsche Frauen weniger Mütterrente. Ab 1. Juli 2014 soll die neue Mütterrente in Kraft treten. Sie bezieht sich auf Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Ist es zutreffend, dass Mütter mit kurzen Babypausen davon wenig oder gar nicht profitieren werden? Wie ist die geltende 
Rechtslage zu erklären? Bleibt für Bedarfsrentnerinnen alles beim Alten?

Dazu weitere Fragen & Antworten im nd-ratgeber.

Zwischen Notwendigkeit und lukrativem Zusatzverdienst - Immer mehr Menschen in Deutschland haben neben ihrem Beruf einen Zweitjob. Manche kommen ohne Zusatzeinkommen nicht über die Runden. Für andere ist es ein willkommenes Zubrot. Im nd-ratgeber gibt es Antworten auf viel gestellte Fragen.

Sie haben gehört, dass in Ihrem Haus modernisiert werden soll? Sie sind vielleicht sogar froh, weil Sie eine Zentralheizung, ein gefliestes Bad oder einen Balkon bekommen sollen? Im nd-ratgeber wird informiert, welche Rechte Mieter haben und worauf sie achten sollten – auch dann, wenn Sie die geplanten Maßnahmen dulden wollen.

Energieausweis als Pflicht - Um die Energiewende voranzubringen, hat die Bundesregierung im Herbst 2013 die Änderung der Energieeinsparverordnung beschlossen, die nun am 1. Mai 2014 in Kraft tritt. Damit gelten verschärfte Rahmenbedingungen für Neubau- und Bestandsimmobilien.

Bundessozialgericht zum Elterngeld - Ein erfreuliches Urteil für die Empfänger regelmäßiger Provisionen: Die Zusatzvergütungen müssen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden. Sie sind laut dem Gericht nicht anders zu behandeln als das Grundgehalt.

Haftpflichtschutz bei Streitverkündung - Eine Streitverkündung, ein Mittel des Zivilprozessrechts, wird bei Auseinandersetzungen um Haftpflichtansprüche angewendet. Es ist keine Klage, aber auch kein zu ignorierender unverbindlicher Hinweis. Förmlich und durch das Gericht zugestellt wird der Empfänger aufgefordert, sich an einem Rechtsstreit als Dritter zu beteiligen. Der Versicherer sollte schnellstens einbezogen werden.

Verkehrsrecht - Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad. Ein Fahranfänger, der mit einem Fahrrad an einer Ampelkreuzung einen Rotlichtverstoß begeht, muss damit rechnen, dass er ein Aufbauseminar angeordnet bekommt, wenn er sich in der Probezeit seines Führerscheins befindet.