Teilnahmepflicht - Ausnahmen nur in schwerwiegenden Fällen

Befreiung von einer Klassenfahrt

Die Befreiung von der Teilnahme an Schulpflichtveranstaltungen aus religiösen Gründen bleibt die Ausnahme. Eltern und Schulen müssen in solchen Fällen einen Kompromiss suchen. Kommt ein solcher Kompromiss nicht zustande, so ist eine Befreiung nur in besonders schwerwiegenden Einzelfällen möglich.

Über eine entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 19. November 2013 (Az. A 275/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Vater sah einen Eingriff in die christlich geprägte Erziehung seiner drei Kinder

Worum ging es im konkreten Fall? Ein Vater beantragte für drei seiner Kinder die Befreiung von der Teilnahme an einer Klassenfahrt. Die Familie war Mitglied der Freien Christengemeinde. Der Vater sah die christliche Betreuung seiner Kinder nicht gewährleistet. Die Unterbringung der Kinder außerhalb des Elternhauses greife in die grundrechtlich geschützte christlich geprägte Erziehung der Kinder ein, so der Vater.

Das Angebot der Schule, die Kinder jeden Abend von dem 35 Kilometer entfernt liegenden Ziel der Klassenfahrt abzuholen und sie morgens wie...


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