Brustimplantat verhindert nicht Einstellung in den Polizeidienst

Arbeitsrecht

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Polizei darf einer Bewerberin die Eignung für den Polizeidienst nicht aufgrund ihrer Brustimplantate absprechen.

Wie das Verwaltungsgericht Berlin (VG) am 22. Januar 2014 (Az. 7 K 117.13) entschied, ist nicht feststellbar, dass derartige Implantate die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen oder gesundheitliche Gefahren bei der Dienstausübung mit sich bringen.

Angehende Polizisten müssen körperlich fit sein

Die Eignung für den Polizeidienst kann Bewerbern aufgrund unterschiedlichster Gründe abgesprochen werden. Besonders wichtig ist dabei die Gesundheit: Natürlich müssen angehende Polizisten körperlich fit sein.

Die jeweiligen Landesbehörden geben für Bewerber lange Listen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen heraus, die eine Einstellung in den Polizeidienst verhindern. Diese reichen von Herzerkrankungen bis hin zu Farbenblindheit. Oft stehen bei der Bewerbung auch ein Sporttest und eine polizeiärztliche Untersuchung auf dem Programm.

Der verhandelte Fall: Eine Frau hatte sich für den Dienst bei der Berliner Schutzpolizei beworben. Ihre Bewerbung wurde wegen fehlender gesundheitlicher Eignung abgelehnt, da sie Brustimplantate hatte. Diese würden ihren Einsatz mit Schutzkleidung (Schutzweste) verhindern, da der erhöhte Druck Bindegewebeschäden verursachen könne.

Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts

Bei seinem Urteil orientierte sich das Verwaltungsgericht an einer neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach darf Bewerbern, die bei der Bewerbung dienstfähig sind, die gesundheitliche Eignung nur noch abgesprochen werden, »wenn überwiegend wahrscheinlich ist, dass es zu einer Frühpensionierung oder zu regelmäßigen und langen Erkrankungen kommen wird«.

Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilte, sah das Verwaltungsgericht in diesem Fall keine erhöhte Wahrscheinlichkeit für gesundheitliche Probleme. Die Befragung einer Fachärztin habe ergeben, dass die Klägerin bei typischen Polizeieinsätzen auch mit Schutzkleidung nicht stärker gefährdet sei als Polizistinnen ohne Implantate. Eine Frühpensionierung oder eine langwierige Erkrankung seien nicht wahrscheinlich. Das Gericht ließ Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu. D.A.S./nd

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