Tanzverbot zu Ostern in Rheinland-Pfalz bleibt

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Mainz. In Rheinland-Pfalz ist keine Lockerung des Tanzverbots zu Ostern geplant. Es gebe keine entsprechenden Überlegungen, sagte Christoph Gehring, Sprecher des Innenministeriums, der dpa in Mainz. Sonn- und Feiertage seien vom Grundgesetz geschützt. Das sei mit der bestehenden Regelung im Land gewährleistet. Zwischen 4 Uhr am Gründonnerstag und 16 Uhr am Ostersonntag sind Tanzpartys und ähnliche Veranstaltungen im Land verboten. Bremen hatte 2013 Einschränkungen von Veranstaltungen am Volkstrauertag, Totensonntag und Karfreitag gelockert. Begründet wurde die Änderung mit einem Wandel in der Gesellschaft. dpa/nd

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