Rechte bereits vor formalem Kauf

BGH-Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.
Der Käufer einer Mietwohnung kann seine Rechte als Vermieter bereits wahrnehmen, wenn der Kauf formal noch nicht abgeschlossen ist.

Selbst Mieterhöhungen kann er schon verlangen, wie der BGH in einem am 19. März 2014 veröffentlichten Urteil entschied.

Die Richter gaben der Immobiliengesellschaft Deutsche Annington Recht. Sie hatte 2006 Wohnungen in Frankfurt am Main per schriftlichem Vertrag gekauft. In das Grundbuch eingetragen und damit rechtsgültige Eigentümerin wurde sie jedoch erst im Mai 2010. Eine Mieterin verlangte von der Gesellschaft daraufhin fast 29 000 Euro zurück. Sie habe über vier Jahre ohne Berechtigung Miete eingezogen, Betriebskostenabrechnungen erteilt, die Miete erhöht.

Annington dürfe die Gelder behalten, so der BGH. Im Kaufvertrag sei bestimmt worden, dass Annington ab sofort die Rechte und Pflichten eines Vermieters übernehme. Die Klage war bereits in den Vorinstanzen gescheitert. dpa/nd

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