Generalbundesanwalt soll mehr Macht bekommen

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Berlin. Als Konsequenz aus den Ermittlungspannen bei der NSU-Mordserie will die Bundesregierung nach einem Zeitungsbericht das Amt des Generalbundesanwalts stärken. Ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) sehe vor, dass die Länder-Staatsanwaltschaften verpflichtet werden, der Bundesanwaltschaft alle Fälle mit möglicher Bundeszuständigkeit vorzulegen, schreibt die »taz«. Der Generalbundesanwalt solle dann die Ermittlungen übernehmen, sobald es tatsächliche Anhaltspunkte für seine Zuständigkeit gebe. Bei Ermittlungsbeginn solle also ein »Anfangsverdacht für die Zuständigkeit« genügen, heißt es dem Bericht zufolge in der Begründung. dpa/nd Kommentar Seite 4

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