SPD dringt auf Gesetzesreform zu Hasskriminalität

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Berlin. Der SPD-Rechtsexperte Burkhard Lischka hat die von der großen Koalition geplante Strafverschärfung für rassistische Gewalttäter verteidigt. »Wenn ein Rechtsradikaler einen Flüchtling verprügelt, muss sein rassistisches Motiv bei der Strafzumessung berücksichtigt werden«, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion der Tageszeitung »taz« . Er fügte hinzu, bei einem Autodiebstahl sei es indes in der Regel egal, ob der Täter ein Rassist sei. Lischka erläuterte, bei rassistischen Gewalttaten werde das Opfer nicht als Individuum angegriffen, »sondern als austauschbarer Vertreter einer Gruppe, die die Täter hasst und abwertet«. Zwar sehe das Strafrecht heute schon vor, dass Ziele und Beweggründe einer Tat bei der Strafhöhe berücksichtigt werden. »Aber das funktioniert bei rassistischer Gewalt bisher nicht richtig«, beklagte Lischka. Deshalb solle dies jetzt ausdrücklich ins Gesetz geschrieben werden. epd/nd

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