nd-aktuell.de / 24.04.2014 / Politik / Seite 14

Bundesrichter erlauben A 49-Abschnitt

Klage von Naturschützern zurückgewiesen

Sven Eichstädt, Leipzig

Jetzt werden auch die letzten rund 17 Kilometer der Autobahn 49 in Hessen gebaut werden können. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte am Mittwoch in Leipzig die Baupläne und wies die Klagen von zwei Naturschutzverbänden ab. Die A 49 soll, wenn sie fertig gebaut sein wird, die Autobahnen 7 bei Kassel und 5 an der künftigen Anschlussstelle Ohmtal verbinden. »Für die A 49 ist ein vordringlicher Bedarf festgestellt, und sie ist Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes«, schätzte der Vorsitzende Richter des neunten Senats, Wolfgang Bier, ein. »Der angestrebten Entlastung der Autobahnen 7 und 5 sowie des nachgeordneten Straßennetzes kommt eine hohe Bedeutung zu.«

Die Naturschützer, in diesem Fall die hessischen Landesverbände des Naturschutzbundes Deutschland und des Bundes für Umwelt und Naturschutz, hatten jedoch befürchtet, dass das europarechtlich besonders geschützte Flora-Fauna-Gebiet »Herrenwald« durch den Verkehr auf der künftigen Autobahn beeinträchtigt wird. Dieser Sorge trug Richter Bier Rechnung, indem er anerkannte, dass der durch den zu erwartenden Autoverkehr ausgestoßene Stickstoff zu einer Belastung für die geschützten Waldlebensräume führen werde. Allerdings schränkte Bier diese Feststellung gleich wieder stark ein: Die Behörde, die im Mai 2012 den Planfeststellungsbeschluss erlassen hatte, habe die Belastungen »jedenfalls im Ergebnis richtig eingeschätzt«.

Das führt schließlich zur sehr deutlichen Aussage des Vorsitzenden Richters, mit der er die Entscheidung des Senats, die Klagen der Umweltschützer abzuweisen, begründete: »Das öffentliche Interesse an der Verwirklichung des Vorhabens überwiegt das Interesse am ungeschmälerten Erhalt des FFH-Gebiets.«

Neben den Auswirkungen des Verkehrs auf der Autobahn für das FFH-Gebiet »Herrenwald« hatten die Naturschützer auch Beeinträchtigungen für Kammmolche angenommen und dies in der mündlichen Verhandlung Anfang April moniert. Die Leipziger Bundesrichter sehen jedoch keine künftigen Gefahren für diese Tiere. Sie führten dazu aus, dass »der Erhaltungszustand einer bedeutenden Kammmolchpopulation unter Berücksichtigung des dafür vorgesehenen Schutzkonzepts nicht beeinträchtigt« werde.

Die beiden Umweltverbände, die vor dem in erster und letzter Instanz zuständigen Bundesverwaltungsgericht geklagt hatten, hatten jedoch nicht nur naturschutzrechtliche Aspekte kritisiert, sondern auch alternative Trassenführungen vorgeschlagen. Diese möglichen anderen Streckenverläufe des Autobahnabschnitts wurden vom neunten Senat ebenso verworfen wie schon früher von der Planungsbehörde. »Zumutbare Alternativen für die Trassenführung gibt es nicht«, erklärte Richter Bier. »Die geprüften großräumigen Varianten verfehlen wesentliche Planungsziele oder beeinträchtigen ihrerseits den FFH-Gebietsschutz.«

Allerdings hatten die Naturschutzverbände auch Streckenvarianten ins Spiel gebracht, die nur zum Teil von der beabsichtigten Route abwichen. Hierzu führte Richter Bier aus, dass »durch verschiedene kleinräumige Varianten geschützte Lebensräume ebenfalls in Anspruch genommen würden« und ergänzte, dass »darüber hinaus Menschen stärker belastet würden als durch die Plantrasse«. Der Bau des A 49-Abschnitts soll übrigens wegen der angespannten Haushaltslage frühestens 2020 fertiggestellt werden.