Oberstes US-Gericht bleibt bei Gesetz gegen Minderheitenförderung

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Washington. Das Oberste US-Gericht hat Unterstützern der Förderung von Minderheiten an Universitäten eine Niederlage beschert. Der Supreme Court in Washington ließ ein Gesetz im Bundesstaat Michigan bestehen, das die Bevorzugung von Afroamerikanern, Latinos, Frauen und anderen benachteiligten Gruppen bei Bewerbungen an öffentlichen Hochschulen verbietet. 2006 waren dort per Volksentscheid die als »affirmative action« bekannten Fördermaßnahmen verboten worden. Sechs Richter stimmten dem Urteil zu, zwei waren dagegen. Damit dürften nach Expertenansicht ähnliche Gesetze in sieben anderen Staaten wie Texas, Florida und Kalifornien ebenfalls juristisch unangetastet bleiben. Möglicherweise werden an weiteren Orten entsprechende Verordnungen erlassen. Bürgerrechtsorganisationen zeigten sich empört. Die Entscheidung sei »ein Rückschritt im Streben nach mehr Diversität in Michigan«. Seit dort 2006 die »affirmative action« verboten wurde, sei der Anteil von Minderheiten unter den Studenten drastisch gesunken. dpa/nd

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