nd-aktuell.de / 29.04.2014 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Drospirenon, Essure, PCB ...

Kritiker fordern den Bayer-Konzern zur Abschaffung gefährlicher Arzneistoffe auf

Auf der Aktionärshauptversammlung der Bayer AG in Köln am Dienstag sollen vor allem Umsätze von über zehn Milliarden Euro gefeiert werden. Doch auch über Tote wird zu sprechen sein.

Wenn sich am Dienstag die Bayer-Vorstände über Umsatzzuwächse im 1. Quartal des Jahres freuen, wird die Selbsthilfegruppe Drospirenon-Geschädigter Wasser in den Wein gießen müssen. Ihre Mitglieder leiden unter den Nachwirkungen von Bayer-Antibabypillen der 3. und 4. Generation wie Yasmin, Yasminelle oder Yaz. Sie enthalten das Hormon Drospirenon, das dem Körper zu viel Wasser entzieht und dadurch auch bei Frauen, die weder übergewichtig sind, noch rauchen oder an einer Vorerkrankung leiden, das Thromboserisiko erhöhen. In Deutschland, heißt es in einer Mitteilung der Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG), seien 28 Frauen gestorben, in den USA 190. Doch während dort Sammelklagen anhängig seien und Bayer 1,7 Milliarden US-Dollar Entschädigungszahlungen geleistet habe, weigere sich der Konzern hier, eine Schuld anzuerkennen.

Momentan gibt es CBG zufolge Klagen in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Kanada, Israel und Australien. Die Europäische Arzneimittelagentur hat das Risiko dieser Antibabypillen neu bewertet und empfiehlt Ärzten, Pillen der älteren Generationen zu verschreiben.

Zwei US-Aktivistinnen werden am Dienstag zudem über die Nebenwirkungen des Sterilisationsmittels Essure berichten und Bayer auffordern, es vom Markt zu nehmen. Essure kann im schlimmsten Fall zu Gebärmutterentfernungen führen. Außerdem verlangen Konzernkritiker, dass Bayer die Entsorgungskosten Polychlorierter Biphenyle (PCB) aus Gebäuden übernimmt. Sie werden nicht mehr hergestellt, sind aber langlebig, schädigen Organe und können unfruchtbar machen.

Am Montag meldete CBG, dass die Demonstration am Eingang der Messehallen wie geplant stattfinden könne. Einem entsprechenden Eilantrag gab das Verwaltungsgericht statt. Polizei und Messebetreiber hatten demnach zuvor versucht, die Kundgebung einzuschränken, weil der Eingang Privateigentum sei. ott