Abschiebungshaft rechtswidrig
EU-Generalanwalt hält deutsche Praxis für nicht EU-rechtskonform
Luxemburg. In ihrer derzeitigen Form ist die Abschiebungshaft in Deutschland nicht mit EU-Recht vereinbar. So heißt es in einem Rechtsgutachten, das der EU-Generalanwalt Yves Bot am Mittwoch in Luxemburg vorstellte. Bot rügt, dass Abschiebehäftlinge in neun Bundesländern in gewöhnlichen Gefängnissen untergebracht werden. Laut EU-Richtlinie seien die Mitgliedsstaaten jedoch verpflich...
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