Steuer-Selbstanzeigen werden neu geregelt

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Stuttgart. Die geplanten schärferen Regelungen für Selbstanzeigen von Steuersündern nehmen konkrete Gestalt an. Eine Gruppe aus sieben Ministern und Staatssekretären der Länder und des Bundesfinanzministeriums einigte sich in letzten noch offenen Punkten, wie das baden-württembergische Finanzministerium am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Es sollen demnach höhere Strafzuschläge gelten. Für einen Hinterziehungsbetrag von 25 000 bis 100 000 Euro soll dem Stuttgarter Ministerium zufolge künftig ein Zuschlag von zehn Prozent fällig werden. Ab hinterzogenen Steuern von 100 000 bis zu einer Million Euro beträgt der Strafzuschlag demnach 15 Prozent, ab einer Million Euro sogar 20 Prozent. afp/nd

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