nd-aktuell.de / 06.05.2014 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

E-Mail-Anbieter setzt auf Transparenz

Posteo veröffentlicht Bericht über Behördenanfragen

Ralf Hutter
Der E-Mail-Anbieter Posteo hat als nach eigenen Angaben erster deutscher E-Mail-Anbieter Einzelheiten zu Überwachungsanfragen von Sicherheitsbehörden veröffentlicht.

Versuchte Nötigung zu einer Straftat, Kompetenzüberschreitung, Nichtbeachtung von elementaren Bürgerrechten - der Münchener Anwalt des E-Mail-Anbieters Posteo erhebt in einer Strafanzeige schwere Vorwürfe gegen zwei bayerische Staatsschutzbeamte. Die im April gestellte und am Montag veröffentlichte Anzeige bezieht sich auf einen Vorgang im Juli 2013, als die Beamten bei dem kleinen Unternehmen in Berlin auf der Matte standen und Informationen zu einem Kunden-Postfach haben wollten. Dabei hatte ihnen Posteo-Mitgründer Patrik Löhr nach seiner Darstellung schon mehrfach gesagt, er besitze diese Informationen nicht. Posteo erhebe nämlich keine persönlichen Daten seiner Kundschaft. Sogar die Bezahlung ist anonym möglich.

Laut Löhrs Gedächtnisprotokoll sagte ihm einer der Beamten, da ihnen die deutschen Gesetze »kaum Spielraum« ließen, interessiere er sich weniger für Gesetze als dafür, »was Sie technisch für uns tun können«. Löhr wurde demnach bedeutet, dass die Beamten einen weitgehenden Durchsuchungsbeschluss hätten und »alles mitnehmen« könnten. Das stellte sich als starke Übertreibung heraus. Die Beamten versuchten also, Löhr zu einer Datenherausgabe zu überreden, mit der er sich selbst strafbar gemacht hätte. Auch wenn die Beamten unverrichteter Dinge wieder abziehen mussten, schafften sie es auf anderem Weg, den Namen des E-Mail-Postfachs der von ihnen überwachten Person herauszufinden. Sie verschafften sich eine richterliche Genehmigung zur Überwachung des Postfachs. Da diese nun abgeschlossen ist, kann Posteo dagegen vorgehen. Gegen den Richter wurde Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt, da die Postfach-Überwachung laut Posteo keine rechtliche Grundlage hatte. »Dafür muss eine schwere Straftat vorliegen, wie Geldwäsche oder Entführung«, erklärte Patrik Löhr gegenüber »nd«. »Die gab es nicht. Es wurde nur so gedreht, dass es danach aussah.« Den Betroffenen dürfe Posteo aber nicht informieren.

Den Fall hat das Berliner Unternehmen im Rahmen seines »Transparenzberichts« am Montag öffentlich gemacht. Als nach eigenen Angaben erster deutscher E-Mail-Anbieter zeigt die relativ kleine, vor rund fünf Jahren gegründete Firma darin, wie oft Strafverfolgungsbehörden (Geheimdienste waren nicht darunter) welche Daten haben wollten. Demnach gab es 2013 sieben Anfragen. In sechs Fällen sei es um Bestandsdaten von Nutzern gegangen - doch die speichert Posteo eben nicht. Übrigens bemängelt der E-Mail-Anbieter, dass bei einigen Anfragen der Datenschutz nicht eingehalten worden sei. Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele bezeichnete die Veröffentlichung des Berichts als »mutig«. In Deutschland ist nicht sicher geklärt, ob diese wegen der Verschwiegenheitspflicht der Anbieter rechtlich zulässig ist.

Posteos »Pionierarbeit« in Sachen Transparenz habe sich bereits ausgezahlt, sagt Löhr erfreut. Die Telekom veröffentlichte am Montag ebenfalls einige Zahlen zu bei ihr 2013 angefragten Daten. Laut »Zeit Online« sind bei weiteren E-Mail-Anbietern Veröffentlichungen in Vorbereitung.