Richter: Mitverschulden des Geschädigten
Wenn nicht deklarierter Schmuck aus dem Koffer am Flughafen entwendet wird
Wird Schmuck aus einem am Flughafen aufgegebenen Koffer gestohlen, können dem Geschädigten 75 Prozent der Schuld angelastet werden, wenn der Schmuck vorher nicht deklariert wurde.
Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-24 O 177/12).
Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtete, flog eine Familie mit dem Flugzeug in eine andere Stadt. Nachdem sie am Zielort angekommen war, fehlte ein aufgegebener Koffer, der zwei Tage danach wieder auftauchte.
Allerdings stellte der Geschädigte nunmehr fest, dass Familienschmuck im Wert von 16 500 Euro entwendet wurde. Er meldete dies bei der Polizei. Zudem verk...
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