nd-aktuell.de / 07.05.2014 / Ratgeber / Seite 21

Was Rezeptfarben für Patienten bedeuten

Die Welt der Arzneimittelrezepte: rosa, blau, weiß, gelb und grün

Die Welt der Arzneimittelrezepte hat ihre eigene Farbenlehre. Doch wann nutzt der Arzt welches Formular? Was bedeuten rosa, blau, gelb oder grün für den Patienten? Wie lange sind Rezepte gültig, und wie sind die unterschiedlichen Zuzahlungen?

Mit der Farbe ändern sich die Abrechnungsart und die Gültigkeitsdauer eines Rezeptes. Die Landesapothekerkammer Brandenburg gibt einen Überblick, was bei der jeweiligen Farbkennzeichnung von Rezeptformularen zu beachten ist.

Das Kassenrezept (rosa)

Die Mehrheit der Deutschen ist gesetzlich krankenversichert, so dass die Kosten für verschriebene Medikamente in der Regel von der Krankenkasse des Patienten übernommen werden. Wer nicht befreit ist, muss für Fertigarzneimittel, individuelle Rezepturen und Medizinprodukte eine Zuzahlung von mindestens fünf bis maximal zehn Euro leisten. Auch wenn die Preise eines Herstellers über dem sogenannten, von der Krankenkasse bestimmten Festbetrag für ein Arzneimittel liegen, fallen Mehrkosten für die Patienten an. Das Kassenrezept in Rosa ist bis auf wenige Ausnahmen besonderer Therapierichtungen vier Wochen nach Ausstellungsdatum gültig, auch quartalsüberschreitend.

Das Privatrezept (meist blau oder weiß)

Dieses Rezept ist für privat versicherte Patienten gedacht. Doch auch gesetzlich Versicherte können ein solches Rezept bekommen. So werden verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten sind, wie etwa die Anti-Baby-Pille für Frauen über 20 Jahre, darüber verordnet. Das Rezept hat drei Monate Gültigkeit, wobei der Patient den vollen Preis für das verschriebene Medikament selbst tragen muss.

Rezepte für Betäubungsmittel (BtM-Rezepte - gelb)

Über die BtM-Rezepte werden unter anderem starke Schmerzmittel wie Morphin verschrieben. Sie unterliegen strengen Auflagen und werden daher in dreifacher Ausfertigung ausgegeben: Das Original erhält die Krankenkasse. Der Arzt und der Apotheker behalten jeweils einen Durchschlag. Die Kosten für das Medikament trägt die Krankenkasse, der Patient muss jedoch seine Zuzahlung leisten.

Betäubungsmittel dürfen auf ein BtM-Rezept, das vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, nicht mehr abgegeben werden.

Die Empfehlung des Arztes (grünes Rezept)

Seit 2004 gibt es das sogenannte grüne Rezept. Über dieses Rezept verschreibt der Arzt apothekenpflichtige Medikamente, die wesentlicher Bestandteil der ärztlichen Therapie des Patienten sein können, deren Kosten jedoch nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Die Medikamente sind frei verkäuflich, hochwertig und sicher wirksam. Daher sollten grüne Rezepte - auch wenn sie unbegrenzt gültig sind - unmittelbar nach der Verordnung eingelöst werden, um die Beschwerden zu lindern.

Wie viele Arzneimittel darf der Arzt verschreiben?

Zusätzlich zu den Farbbestimmungen der Rezepte ist die Regelung zu beachten: Der Arzt darf pro Rezept maximal drei Arzneimittel verschreiben. Ausgenommen von dieser Festlegung ist das grüne Formular.

Landesapothekerkammer Brandenburg/nd