Nachschlag in Sachen Schlagloch

Autofahrer klagt gegen die Stadt Heilbronn

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Heilbronn. Wer hat eigentlich Schuld, wenn ein Autofahrer in ein Schlagloch brettert? Er allein - oder eventuell doch die Stadt? In Heilbronn in Baden-Württemberg wird diese Frage jetzt vom Landgericht geklärt. »Es geht mir nicht um die läppischen 500 Euro. Es geht mir ums Prinzip«, sagt Johannes Krist. Sein Unfall ist zwar schon Monate her, doch er ist immer noch sauer. Auf die Stadt Heilbronn. Hätte diese sich vorschriftsmäßig um den Belag der Hafenstraße gekümmert, wäre er damals nicht mit seinem Cabrio in dieses Schlagloch gefahren, behauptet der Jurist. Um den Ausbau der Stadtbahn würde sie sich kümmern, um den Zustand der Straßen nicht. Krist verklagte die Stadt wegen 500 Euro. Am 8. Mai beschäftigt sich das Landgericht mit dem Streit ums Schlagloch.

2. Juni 2013: Krist kommt von einem Kurzurlaub, kurz vor dem Ziel gibt es einen »brutalen Schlag«, wie er sagt. Krist ist in ein 1,20 Meter langes, 70 Zentimeter breites und zwölf Zentimeter tiefes Schlagloch gefahren. Der Reifen ist hin - der Ärger da. Er schaltet einen Anwalt ein, fordert Schadenersatz. Die Stadt habe sich um die Sicherheit zu kümmern. Das habe sie zumindest auf der Hafenstraße schlicht versäumt.

Die Position der Stadt ist klar: Spätestens alle 14 Tage würden die Straßen kontrolliert. 13 Tage vor Krists Unfall sei die Hafenstraße zuletzt überprüft worden, heißt es in einer Stellungnahme. Die Stadt könne nicht garantieren, dass sich nicht in der Zwischenzeit Schlaglöcher in den Straßen auftun, sagte Stadtsprecher Christian Britzke. Bekannte Mängel würden so rasch wie möglich behoben. »Ich habe mir sagen lassen, dass sich so ein Schlagloch sehr schnell auftun kann.« Für das Schlagloch in der Hafenstraße könne die Stadt jedenfalls nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Auch der Automobilclub ACE hält die Chancen von Krist für gering. Nach Angaben von Clubjurist Volker Lempp zeigen verschiedene Urteile: Unter dem Strich muss der Autofahrer die Straßen so hinnehmen, wie sie nun mal sind. Zwar liege die Verkehrssicherungspflicht in dem Fall bei der Stadt, der Autofahrer habe aber auf jeden Fall ein Mitverschulden.

Auch beim Städtetag heißt es, der Autofahrer habe keinen Anspruch darauf, dass Schlaglöcher »von jetzt auf gleich« zugeschüttet würden, betont Dezernent Gerhard Mauch. So manchem Autofahrer rät er zum Blick auf die Straßen in anderen Regionen Europas: »Dann wissen sie, was richtige Schlaglöcher sind.«

Im speziellen Fall müsse das Gericht aber laut ACE und Städtetag Fragen klären wie: Wann wusste die Stadt vom Schlagloch? Wie hat sie die Stelle gesichert? Hätte sie die Geschwindigkeit reduzieren oder andere warnen müssen? Wie schnell wurde repariert? Inzwischen ist das Loch verfüllt, Krist hat unweit davon aber schon das nächste ausgemacht.

Der Zustand der Straßen, aber auch der Schienen in Deutschland verschlechtert sich nach Ansicht der meisten Bundesbürger immer mehr. Das ergab eine unlängst veröffentlichte Umfrage des Deutschen Verkehrsforums, der gemeinsamen Interessenvertretung aller Mobilitätsdienstleister. Demnach gaben 80 Prozent von 1508 Befragten an, dass sich die Verkehrswege in ihrem Umfeld verschlechtern würden. In Kleinstädten sprachen laut Umfrage sogar 95 Prozent von Verfall. dpa/nd

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