nd-aktuell.de / 07.05.2014 / Politik / Seite 6

Bund will schneller abschieben

Gesetzesentwurf sieht Änderung des Ausländerrechts vor

Stefan Otto

Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière will bei Migranten künftig stärker selektieren. Straffällig gewordene Zuwanderer sollen einfacher abgeschoben werden. Das Bleiberecht für langjährig geduldete, aber eigentlich ausreisepflichtige Zuwanderer soll dagegen erleichtert werden, sofern sie keine radikalen Tendenzen haben.

Ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, das bisher dreistufige System bei einer Ausweisung abzuschaffen und dafür künftig von Fall zu Fall abzuwägen: Eine Ausweisung soll dann erfolgen, »wenn das öffentliche Ausweisungsinteresse das private Bleibeinteresse überwiegt«, teilte das Ministerium am Dienstag mit. Das bisherige System sei von Gerichten ohnehin durch zahlreiche Entscheidungen durchlöchert worden, kommentiert Ulla Jelpke von der Linksfraktion im Bundestag den Referentenentwurf. »Insbesondere der Europäische Gerichtshof fordert eine Einzelfallprüfung und keine schematische Prüfung, wie sie das deutsche Recht bisher vorsieht.«

Allerdings sieht die Neuregelung eine Verschärfung der Bedingungen vor. In dem Referentenentwurf, der den »Ruhr-Nachrichten« vorliegt, heißt es: »Durch diese Klarheit soll die Ausweisung von Ausländern, die gravierende Rechtsverstöße begangen haben, von denen eine Gefahr für die Sicherheit oder freiheitliche Grundordnung ausgeht oder die in terroristische bzw. extremistische Strukturen eingebunden sind, erleichtert werden.«

Der Entwurf sieht darüber hinaus auch eine Erleichterung beim Bleiberecht für geduldete Zuwanderer vor. Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis soll künftig erteilt werden können, wenn der Geduldete »sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert hat«, heißt es. Dies sei insbesondere bei einem langjährigen Aufenthalt in Deutschland, ausreichenden Deutschkenntnissen und einem Arbeitsplatz der Fall, mit dem der überwiegende Teil des Lebensunterhalts bestritten wird, heißt es. Außerdem dürfe es »keine Bezüge zu extremistischen und terroristischen Organisationen« geben.

Sofern diese Kriterien erfüllt würden, »soll langjährig geduldeten Personen eine dauerhaft rechtlich abgesicherte Lebensperspektive in Deutschland eröffnet werden«. Der Entwurf wird zurzeit unter den Bundesministerien abgestimmt, noch kann es zu Veränderungen kommen. Mit Agenturen

Weiterlesen:

Eine harte Hand, die niemand braucht[1]
Stefan Otto zur schnelleren Abschiebung straffälliger Ausländer

Links:

  1. http://www.nd-aktuell.de/artikel/932162.eine-harte-hand-die-niemand-braucht.html