nd-aktuell.de / 09.05.2014 / Politik / Seite 7

BGH schützt Kaution vor Vermietern

Karlsruhe. Vermieter dürfen sich im Streit um Mietminderungen nicht einfach an der Kaution ihres Mieters bedienen. Zusatzvereinbarungen, wonach Vermieter ihre Ansprüche in solchen Streitfällen noch während der Mietzeit aus der Kaution befriedigen dürfen, sind unwirksam, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Im aktuellen Fall hatte der Kläger seine Mietzahlungen wegen Mängeln gemindert. Der Vermieter löste daraufhin das Kautionsguthaben von 1400 Euro auf und ließ es sich auszahlen, um damit die Mietminderung auszugleichen. AFP/nd