Schwerin. Der Werftenzulieferer KLH Selck aus Bad Doberan hat mit seiner Schadenersatzklage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstag vor Gericht überraschend einen Teilerfolg errungen. Die Landesregierung sei zur Hälfte für den Schaden, den das Unternehmen 2012 im Zuge der P+S-Werftenpleite erlitt, in die Pflicht zu nehmen, entschied das Landgericht in Schwerin. dpa/nd
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