Keine Einigung im Schlagloch-Prozess

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Heilbronn. Im Prozess um ein Schlagloch in Heilbronn zwischen einem Autofahrer und der Stadt haben Kläger und Kommune am Donnerstag keine Einigung erzielt. Johannes Krist war im Juni 2013 mit seinem Cabrio durch ein zwölf Zentimeter tiefes Schlagloch gefahren, in der Folge waren Reifen und Felge beschädigt. Er verklagte die Stadt wegen 500 Euro. Der Richter schlug vor, sich stattdessen auf 320 Euro Schadenersatz zu einigen. Dies war Krist jedoch nicht genug. Das Heilbronner Landgericht vertagte die Verkündung des Urteils auf den 5. Juni (4 O 215/13 Ko 2P). dpa/nd

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