Gericht bestätigt Eigenbedarfskündigung

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Karlsruhe. Ein Vermieter darf eine Wohnung auch dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er sie nur als Zweitwohnung nutzen will. Das ergibt sich aus einem am Freitag bekanntgegebenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Eine Mieterin aus Berlin scheiterte mit ihrer Verfassungsbeschwerde. Die Richter billigten ein Urteil des Landgerichts Berlin, das die Frau zur Räumung ihrer Mietwohnung verurteilt hatte. Der Vermieter hatte ihr 2010 wegen Eigenbedarfs gekündigt. Er brauche die Wohnung, um sich mit seiner unehelichen Tochter treffen zu können, argumentierte er. Denn diese lebe mit ihrer Mutter in Berlin, während er mit seiner Familie in einer anderen Stadt lebe. dpa/nd

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