nd-aktuell.de / 14.05.2014 / Ratgeber / Seite 22

Notarzt muss nicht immer Suizid verhindern

Patientenverfügung und Suizidwille

Unterlässt ein Notarzt die Rettungsbemühungen nach einer Überdosis an Medikamenten eines 84-jährigen Krebskranken, so handelt er rechtmäßig und kann nicht wegen einer möglichen Pflichtverletzung bestraft werden.

Das hat unlängst das Landgericht Deggendorf (Az. 1 Ks 4 Js 7438/11) entschieden, und zwar mit der Begründung, dass eine Behandlung des Arztes dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten widersprochen hätte.

84-Jähriger im Endstadium einer Krebserkrankung

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtete, befand sich der 84 Jahre alte Mann im Endstadium einer schweren Krebserkrankung. Seine nur ein Jahr jüngere Frau war seit vielen Jahren bettlägerig und wurde von ihrem Mann aufopferungsvoll versorgt.

Beide äußerten sich des Öfteren gegenüber Verwandten und Nachbarn, des Lebens überdrüssig zu sein und gemeinsam sterben zu wollen, bevor die Erkrankungen größere Leiden mit sich bringen. In einer Patientenverfügung hielt er fest, dass jegliche Reanimierungsmaßnahmen im Ernstfall zu unterlassen seien.

Schließlich kam es soweit, dass die Frau tot in ihrem Bett lag und ihr Mann ihre Hand haltend bewusstlos im Rollstuhl neben ihr saß. In unmittelbarer Nähe befanden sich mehrere leere Blister verschiedener Medikamente sowie 40 leere Ampullen einer Morphininjektionslösung. Auf einer Kommode waren mehrere Briefe, Urkunden sowie ein Testament bereitgelegt.

Der Sohn untersagte dem Notarzt jegliche Behandlung

Der eintreffende Notarzt stellte fest, dass der bewusstlose Mann noch gerettet werden konnte. Jedoch untersagte der Sohn, ein Arzt mit eigener Praxis, jegliche Behandlung. Er bestätigte, dass sein Vater im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gehandelt hat und der Suizid sein freier Wille war. Es stellte sich heraus, dass das pflegebedürftige Ehepaar dafür seit Längerem Medikamente abzweigte.

Landgericht lehnte Verfahren gegen den Notarzt ab

In diesem Zusammenhang aber lehnte das Landgericht Deggendorf ein Verfahren gegen den Notarzt ab. Ein Arzt sei nicht immer zu lebensrettenden Maßnahmen verpflichtet, sobald jemand wegen eines Suizidversuchs das Bewusstsein verliert.

»Denn ein Rettungsversuch würde dem freien Willen des Patienten zuwiderlaufen«, erklärt der Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de[1]).

Die Landesrichter sind davon überzeugt, dass der Notarzt den Suizidwillen sorgfältig prüfte. Denn er machte klar, dass er bei einem jungen Patienten anders gehandelt hätte, da er dann von einer psychischen Ausnahmesituation ausgegangen wäre. D-AH/nd

Links:

  1. http://www.deutsche-anwaltshotline.de